Hanse-Bäder Lars Niefünd GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hanse-Bäder Lars Niefünd GmbH


A. Allgemeines / Geltungsbereich

 

1.    Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Hanse-Bäder Lars Niefünd GmbH.

2.    Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.    Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4.    Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

5.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

6.    Für unsere sämtlichen Geschäftsbeziehungen gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insb. die maßgeblichen Vorschriften des BGB.

7.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

7.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

B. Verkaufsbedingungen

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten

1.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

1.3 Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

2.             Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

3.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und

der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

3.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) im Verzug der Annahme ist.

4.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insb. bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.4 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insb. für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4.5 Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

4.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

4.7 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

4.8 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für gebrauchte Sachen wird keine Gewährleistung übernommen. Für Verbraucher gilt grds. eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen und von einem Jahr bei gebrauchten Sachen.

4.9 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grds. nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.

4.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

C. Auftragsbedingungen

1.1 Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

1.2 Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.

1.3 Der Vertragsschluß wie auch ggf. konkrete Fertigstellungstermine erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist., insb. bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer.

2.1 Wir leisten für Mängel nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

2.2 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.

2.3 Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.4 Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes, sonst in zwei Jahren ab Abnahme.

3.    Behördliche und sonstige Genehmigungen hat der Kunde zu beschaffen und uns rechtzeitig zu Verfügung zu stellen.

 

C. Einkaufsbedingungen

1.    Wir halten uns innerhalb einer vom Vertragspartner zu beachtenden Annahmefrist von zwei Wochen an unsere Bestellungen gebunden. Bei fristgerechter Annahme gelten die in der Bestellung genannten Preise und Lieferzeiten.

2.    Der Vertragspartner hat uns unverzüglich über Umstände zu unterrichten, die zu einer verspäteten Lieferung führen können.

3.             Zahlungen erfolgen von uns entweder sofort bar netto oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt unter Abzug von 3% Skonto.

4.             Versandpapiere, Lieferscheine und Rechnungen sind mit unserer Bestellnummer zu versehen.

 

D. Bedingungen für Subunternehmer

1.    Die Leistungsverzeichnisse bzw. Angebote sind vor Auftragsannahme vom Vertragspartner auf Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Unbedenklichkeit zu überprüfen.

2.             Der Geräteeinsatz, die Baustelleneinrichtung und Bauhilfsmaterial sind in den Angebotspreisen enthalten.

3.             Die Arbeitsstätten sind täglich im aufgeräumten, besenreinen Zustand zu hinterlassen. Bauschutt bzw. ausgebautes Material hat der Auftragnehmer auf eigene Gefahr zu beseitigen.

4.             Bei Kleinaufträgen ohne schriftliche Auftragsbestätigung gelten die den Parteien zuletzt bekannten Einheitspreise.

5.             Tagelohnarbeiten werden nur bei Unterzeichnung der entsprechenden Tagelohnzettel durch uns oder vertretungsberechtigte Dritte vergütet. Die Zettel sind vollständig mit Datum und Uhrzeit und Zeitraum der Arbeiten (unter Angabe der eingelegten Pausen) auszufüllen.

 

E. Eigentumsvorbehalt

 

 

1.    Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware   bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

2.    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3.    Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitz- bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.    Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.    Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6.    Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 

F. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

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